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Baufinanzierung: Protokollpflicht für Immobilienkredite geplant

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Derzeit wird über die Umsetzung einer EU-Richtlinie ins deutsche Recht diskutiert. Die Regelung sieht eine Protokollpflicht bei Vertragsabschlüssen von Immobilienkrediten vor. Doch was zunächst verbraucherfreundlich wirkt, wird von Finanzdienstleistern als „Bürokratiemonster“ bezeichnet und von Kunden skeptisch beäugt. Das geht aus einer Umfrage der Unternehmensberatung Cofinpro hervor.

Auf Grundlage einer EU-Richtlinie zu Wohnimmobilienkrediten muss nun auch das deutsche Recht angepasst werden. Die Veränderung sieht eine Protokollpflicht für Kreditberater vor, die vergleichbar mit den Regeln für die Beratung beim Erwerb von Geldanlagen sind. Das Gesetz soll beinhalten, dass Privatkunden in Zukunft besser über anfallende Kosten informiert werden, die beispielsweise bei der Stellung von Kreditsicherheiten anfallen. Die europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie soll bereits im März 2016 in deutsches Recht umgesetzt sein.

Protokollpflicht für Immobilienkredite: Bessere Beratung für Privatkunden?

Eine verpflichtende Dokumentation und eine verbesserte Aufklärung über die Kosten und Risiken von Immobilienkrediten sind auf den ersten Blick Regelungen, welche die Rechte von Verbrauchern stärken. Doch aus einer Umfrage der Unternehmensberatung Cofinpro, bei der 1.000 Bundesbürger befragt wurden, geht hervor, dass Verbraucher die geplante Änderung kritisch betrachten. Sie fürchten, dass die Zeit für die eigentliche Beratung in der Bank durch den bürokratischen Aufwand leiden könnte (47 Prozent). Gleichzeitig empfinden die Verbraucher die Beratung derzeit wichtiger denn je: So halten 81 Prozent der Befragten eine Anlagenberatung in Zeiten niedriger Zinsen für sehr wichtig. Ganze 36 Prozent der Studienteilnehmer geben zu, Beratungsprotokolle dieser Art ohnehin nicht zu lesen.

Dokumentationspflicht: Wie groß ist der bürokratische Aufwand?

Finanzdienstleister betrachten die geplante Protokollpflicht aus mehreren Perspektiven kritisch. Sie sehen beispielsweise einen enormen bürokratischen Aufwand in der Dokumentation von Kundengesprächen und einer verbesserten Beratung. Die Banken sollen ihren Kunden künftig ausführliche Informationsblätter über mögliche Finanzierungsformen für das Eigenheim zur Verfügung stellen. Jeder, der sich für einen Immobilienkredit zum Haus- oder Wohnungskauf interessiert, würde dann umfassende Informationen zu möglichen Risiken erhalten. Außerdem müsste nach dem neuen Gesetz die Beratung in einem Protokoll schriftlich dokumentiert werden. Die Regelung soll dabei schon für Darlehen ab 75.000 Euro gelten und betrifft somit fast alle deutschen Haushalte, die einen Kredit zum Hauskauf aufnehmen.

Protokollpflicht führt zu weniger Produktauswahl

Laut Ulrich Meyer von Cofinpro führt die geplante Protokollpflicht dazu, dass Geldinstitute sich aus der Beratung zurückziehen und nur noch wenige verschiedene Produkte anbieten. Die Erfahrung im Bereich der Geldanlagen habe, so Meyer, gezeigt, „dass solche aufwändigen Auflagen nicht dazu dienen, die Qualität der Beratung zu verbessern“.
Letztlich sollte wohl ein zu hoher bürokratischer Aufwand nicht der Grund sein, weshalb Kunden auf eine umfassende Beratung verzichten müssen. Fraglich bleibt, welche Mechanismen dabei helfen könnten einerseits ein breites Angebot seitens der Kreditinstitute zu gewährleisten und andererseits weniger zeitaufwendige Kontrollmöglichkeiten zu etablieren.

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